Alle Tafeln › Kapitel 13 · Recht, Umwelt und Sicherheit
L-175
Abfall- und Kreislaufwirtschaft
KrWG, Abfallhierarchie, AVV und Verpackungsrecht
Prüfungsteil 2A 10
Rechtsrahmen
Zentrale Regelung ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); es hat das frühere Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst und setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie um. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und Stoffkreisläufe zu fördern.
Fünfstufige Abfallhierarchie
- Vermeidung — höchste Priorität.
- Vorbereitung zur Wiederverwendung.
- Recycling (stoffliche Verwertung).
- sonstige Verwertung — vor allem energetisch.
- Beseitigung — Deponie oder Verbrennung ohne Energiegewinnung, als letzte Option.
Die Abfallhierarchie gibt der Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Verwertung grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung, soweit dies technisch möglich, wirtschaftlich zumutbar und umweltverträglich ist.
Einstufung und Nachweis
Abfälle werden nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel eingestuft; gefährliche Abfälle sind in der AVV mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet; ob ein konkretes Lösemittelgemisch oder ein nicht ausgehärteter Altlack gefährlich ist, richtet sich nach dem zugehörigen Abfallschlüssel und der Einstufung. Für gefährliche Abfälle gilt ein (elektronisches) Nachweisverfahren mit Entsorgungsnachweis und Begleitschein.
Rohstoffbeispiel: Pigment- und Additivreste
Nicht abreagierte Reste einer Pigmentpaste oder eines Additiv-Konzentrats dürfen nicht einfach in einen gemeinsamen Lösemittelabfall gegeben werden, wenn dadurch ein unbekannter oder unerwünschter Abfall entsteht. Erstens könnten unverträgliche Stoffe gefährlich miteinander reagieren; zweitens geht die Identität verloren und der Abfall lässt sich nicht mehr einem klaren Abfallschlüssel zuordnen. Getrennt halten und beschriften.
Fertiglack-Beispiel: 2K-PU-Rest
Ein nicht ausgehärteter 2K-PU-Rest (Stamm + Härter gemischt, aber nicht appliziert) und ein vollständig ausgehärteter Lackrest sind NICHT automatisch derselbe Abfall. Der nicht ausgehärtete Rest enthält noch freie Isocyanate und ist nach AVV einzustufen; der ausgehärtete Rest ist ein Feststoff ohne freie reaktive Gruppen. Zusammensetzung ermitteln, Zustand prüfen, dann den richtigen Abfallschlüssel bestimmen.
Verpackungen
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat die Verpackungsverordnung abgelöst. Hersteller müssen sich im Verpackungsregister registrieren und ihre Verkaufsverpackungen an einem dualen System beteiligen. So werden Weißblech-, Kunststoff- und Papiergebinde zurückgenommen und verwertet.
Umwelt und Sicherheit
Abfälle sauber trennen und korrekt deklarieren. Lösemittelreste und flüssige Altlacke sind abhängig von Zusammensetzung und Einstufung häufig gefährliche Abfälle und müssen entsprechend getrennt und über geeignete Entsorgungswege behandelt werden; eingetrocknete/ausgehärtete Reste werden oft anders eingestuft. Nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung gehen an die entsorgungspflichtige Körperschaft.
Merksatz
KrWG (statt KrW-/AbfG); Hierarchie: Vermeiden → Wiederverwenden → Recyceln → sonstige (energetische) Verwertung → Beseitigen. AVV = sechsstelliger Schlüssel, gefährlich mit *. VerpackG + duales System.
- Brock/Groteklaes/Mischke, Lehrbuch der Lacktechnologie
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- AVV — Abfallverzeichnis-Verordnung
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
Übungsblatt Ü-175
Prüfen, ob es sitzt.
1. Nennen Sie die fünf Stufen der Abfallhierarchie nach KrWG in der richtigen Rangfolge.
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2. Aus 500 kg Verpackungsabfall werden 350 kg stofflich recycelt, 100 kg energetisch verwertet und 50 kg beseitigt. Berechnen Sie die Recyclingquote und die Gesamtverwertungsquote.
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3. In der Produktion fallen flüssige Altlackreste und leere, ausgehärtete Gebinde an. Wie stufen Sie beides ein und entsorgen es?