Der Lacklaborant Lernwerk

Alle Tafeln › Kapitel 13 · Recht, Umwelt und Sicherheit

L-174

Wasserrecht und Wassergefährdungsklassen

WHG, AwSV und die Einstufung in WGK 1–3

Prüfungsteil 2A 10

KernaussageDas Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schützt die Gewässer. Wassergefährdende Stoffe und Gemische werden nach den Vorgaben der AwSV in WGK 1–3 eingestuft; daneben gibt es insbesondere nwg und awg als besondere Einstufungen. Danach richten sich die Anforderungen an Lager- und Umgangsanlagen.

Rechtsrahmen

Oberste Ebene ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ergänzt durch die Landeswassergesetze. Es schützt die Gewässer; das Einleiten von Stoffen ist erlaubnispflichtig. Für den betrieblichen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Wassergefährdungsklassen

  • WGK 1 — schwach wassergefährdend.
  • WGK 2 — deutlich wassergefährdend.
  • WGK 3 — stark wassergefährdend.
  • nicht wassergefährdend (nwg) — fällt nicht unter die AwSV.
  • allgemein wassergefährdend (awg) — bestimmte Gemische ohne eigenes Einstufungsverfahren.

Wichtig: Fehlt eine dokumentierte Einstufung, sind die hierfür geltenden Vorsorgeregeln der AwSV anzuwenden; im Rahmen des Kompendiums wird dies als vorsorgliche WGK 3 behandelt. Die frühere „WGK 0“ gibt es nicht mehr.

Anlagen und Gefährdungsstufen

Aus der Wassergefährdungsklasse und dem Volumen einer Anlage ergibt sich ihre Gefährdungsstufe. Danach richten sich die Anforderungen: Rückhaltung (Auffangwannen), Dichtheit, Überwachung und Betriebsvorschriften. In Wasserschutzgebieten können verschärfte Anforderungen an Rückhaltung und Anlagen gelten; das erforderliche Rückhaltevolumen richtet sich nach der konkreten Anlage und den einschlägigen Vorschriften.

Wichtige Abgrenzung: WGK ≠ CLP-Gefahrenklasse

Prüfungsfalle: WGK (Wassergefährdungsklasse nach AwSV) und CLP-Gefahrenklasse sind zwei völlig verschiedene Einstufungssysteme für zwei verschiedene Schutzziele.

CLP/GHS: Einstufung für Gesundheits- und physikalische Gefahren sowie Umweltgefahren, und zwar akute wie chronische (H400 sowie H410 bis H413). Das Piktogramm GHS09 tragen dabei nur H400, H410 und H411; H412 und H413 werden ohne Piktogramm und ohne Signalwort allein über den H-Satz gekennzeichnet. Kennzeichnung auf dem Etikett.

WGK (AwSV): Einstufung ausschließlich für die Gefährdung der Gewässer in Anlagen. Keine Kennzeichnung auf dem Etikett; steht im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 15 (nationale Vorschriften) — die zugrunde liegenden ökotoxikologischen Daten stehen in Abschnitt 12 und in der amtlichen Datenbank des UBA.

Ein Stoff kann hohe WGK haben (stark wassergefährdend) ohne CLP-Umweltpiktogramm GHS09 — und umgekehrt. Beide immer getrennt prüfen.

Abwasser und Indirekteinleiter

Betriebsabwässer — etwa aus der Reinigung von Wasserlack-Anlagen — dürfen nur nach Vorgabe in die Kanalisation gelangen (Indirekteinleiter). Es gelten kommunale Satzungen und Grenzwerte, z. B. für Schwermetalle. Die Wasserbasis erlaubt keine Aussage über die WGK — ein wasserbasierter Lack kann weiterhin wassergefährdende Bestandteile enthalten (z. B. Biozide, bestimmte Pigmente, Dispergiermittel). Maßgeblich ist die Einstufung des konkreten Stoffes bzw. Gemisches nach AwSV; Reste gehören ohnehin nicht ungeklärt ins Abwasser.

Laborpraxis Wasserrecht

Konkrete Regeln für den Lacklaboranten:
• Lack- und Reinigungsreste nicht ungeklärt in den Ausguss geben — auch nicht verdünnte Wasserbasislacke.
• Auffangwannen unter Gebinde und Arbeitsplätzen nutzen.
• Lagermengen und Gefährdungsstufen nach AwSV kennen und einhalten.
• Bei Leckagen: sofort binden (Bindemittel), nicht in Kanalisation spülen.
• WGK-Angabe im SDB kann veraltet sein — maßgeblich ist die amtliche Einstufung; bei Zweifel die amtliche Datenbank des Umweltbundesamtes (Rigoletto) heranziehen. GisChem der BG RCI und der BGHM ist demgegenüber eine Gefahrstoff-Datenbank der Unfallversicherungsträger und für die verbindliche WGK-Einstufung nicht maßgeblich.

Umwelt und Sicherheit

Keinen Bodeneintrag zulassen; wassergefährdende Reste als Sonderabfall entsorgen (Einzelregeln siehe Laborpraxis Wasserrecht).

Merksatz

WHG schützt Gewässer; AwSV regelt Anlagen. WGK 1 schwach / 2 deutlich / 3 stark; ohne Nachweis gilt WGK 3. Abwasser nur als Indirekteinleiter nach Satzung, Reste als Sonderabfall.

WHGAwSVWassergefährdungsklasseWGKWGK vs CLPnicht wassergefährdendGefährdungsstufeAuffangwanneIndirekteinleiterWasserschutzgebietwasserbasiert
Quellen
  • Brock/Groteklaes/Mischke, Lehrbuch der Lacktechnologie
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • AwSV — Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Übungsblatt Ü-174

Prüfen, ob es sitzt.

Verständnis8 Punkte

1. Erklären Sie die Wassergefährdungsklassen nach AwSV und was gilt, wenn ein Stoff nicht eingestuft ist.

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WGK 1schwach wassergefährdend.
WGK 2deutlich wassergefährdend.
WGK 3stark wassergefährdend.
SonderfälleDaneben gibt es nicht wassergefährdende (nwg) und allgemein wassergefährdende (awg) Stoffe. Ohne dokumentierte Einstufung gilt ein Stoff vorsorglich als WGK 3.
Warum das eine Eins verdientDie drei Klassen werden korrekt benannt und die Vorsorgeregel (ohne Nachweis WGK 3) erkannt.
Berechnung8 Punkte

2. In einem Wasserschutzgebiet lagern drei Fässer à 200 L eines wassergefährdenden Reinigers. In Schutzgebieten muss das gesamte lagernde Volumen zurückgehalten werden können (100 %). Welches Rückhaltevolumen muss die Auffangwanne mindestens haben?

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RegelIn Wasserschutzgebieten gelten besonders strenge Anforderungen; das nötige Rückhaltevolumen richtet sich nach Anlagenart und freisetzbarem Volumen. In Schutzgebieten ist die vollständige Rückhaltung (100 % der Lagermenge) vorgegeben.
Lagermenge3 · 200 L = 600 L
Rückhaltevolumen100 % von 600 L = 600 L
AntwortsatzDie Auffangwanne muss mindestens 600 L zurückhalten können. Maßgeblich sind im Einzelfall die für die konkrete Anlage geltenden Vorschriften (AwSV, gegebenenfalls Schutzgebietsverordnung).
Warum das eine Eins verdientDie vorgegebene 100-%-Anforderung wird korrekt auf die Gesamtlagermenge angewandt.
Anwendung6 Punkte

3. Beim Reinigen einer Wasserlack-Anlage fällt lösemittelarmes Spülwasser an. Wie gehen Sie damit um?

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EinstufungAuch schwach wassergefährdendes Spülwasser darf nicht ungeklärt in die Kanalisation.
WegAls Indirekteinleiter die kommunale Satzung und Grenzwerte beachten; Reste sammeln und als Sonderabfall über einen zugelassenen Entsorger entsorgen.
VorsorgeAuffangwannen nutzen, Leckagen sofort binden, keinen Bodeneintrag zulassen.
Warum das eine Eins verdientDie Antwort trennt zulässige Einleitung (nach Satzung) von der Sonderabfallentsorgung und nennt Vorsorgemaßnahmen.

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