Alle Tafeln › Kapitel 13 · Recht, Umwelt und Sicherheit
L-174
Wasserrecht und Wassergefährdungsklassen
WHG, AwSV und die Einstufung in WGK 1–3
Prüfungsteil 2A 10
Rechtsrahmen
Oberste Ebene ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ergänzt durch die Landeswassergesetze. Es schützt die Gewässer; das Einleiten von Stoffen ist erlaubnispflichtig. Für den betrieblichen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Wassergefährdungsklassen
- WGK 1 — schwach wassergefährdend.
- WGK 2 — deutlich wassergefährdend.
- WGK 3 — stark wassergefährdend.
- nicht wassergefährdend (nwg) — fällt nicht unter die AwSV.
- allgemein wassergefährdend (awg) — bestimmte Gemische ohne eigenes Einstufungsverfahren.
Wichtig: Fehlt eine dokumentierte Einstufung, sind die hierfür geltenden Vorsorgeregeln der AwSV anzuwenden; im Rahmen des Kompendiums wird dies als vorsorgliche WGK 3 behandelt. Die frühere „WGK 0“ gibt es nicht mehr.
Anlagen und Gefährdungsstufen
Aus der Wassergefährdungsklasse und dem Volumen einer Anlage ergibt sich ihre Gefährdungsstufe. Danach richten sich die Anforderungen: Rückhaltung (Auffangwannen), Dichtheit, Überwachung und Betriebsvorschriften. In Wasserschutzgebieten können verschärfte Anforderungen an Rückhaltung und Anlagen gelten; das erforderliche Rückhaltevolumen richtet sich nach der konkreten Anlage und den einschlägigen Vorschriften.
Wichtige Abgrenzung: WGK ≠ CLP-Gefahrenklasse
Prüfungsfalle: WGK (Wassergefährdungsklasse nach AwSV) und CLP-Gefahrenklasse sind zwei völlig verschiedene Einstufungssysteme für zwei verschiedene Schutzziele.
CLP/GHS: Einstufung für Gesundheits- und physikalische Gefahren sowie Umweltgefahren, und zwar akute wie chronische (H400 sowie H410 bis H413). Das Piktogramm GHS09 tragen dabei nur H400, H410 und H411; H412 und H413 werden ohne Piktogramm und ohne Signalwort allein über den H-Satz gekennzeichnet. Kennzeichnung auf dem Etikett.
WGK (AwSV): Einstufung ausschließlich für die Gefährdung der Gewässer in Anlagen. Keine Kennzeichnung auf dem Etikett; steht im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 15 (nationale Vorschriften) — die zugrunde liegenden ökotoxikologischen Daten stehen in Abschnitt 12 und in der amtlichen Datenbank des UBA.
Ein Stoff kann hohe WGK haben (stark wassergefährdend) ohne CLP-Umweltpiktogramm GHS09 — und umgekehrt. Beide immer getrennt prüfen.
Abwasser und Indirekteinleiter
Betriebsabwässer — etwa aus der Reinigung von Wasserlack-Anlagen — dürfen nur nach Vorgabe in die Kanalisation gelangen (Indirekteinleiter). Es gelten kommunale Satzungen und Grenzwerte, z. B. für Schwermetalle. Die Wasserbasis erlaubt keine Aussage über die WGK — ein wasserbasierter Lack kann weiterhin wassergefährdende Bestandteile enthalten (z. B. Biozide, bestimmte Pigmente, Dispergiermittel). Maßgeblich ist die Einstufung des konkreten Stoffes bzw. Gemisches nach AwSV; Reste gehören ohnehin nicht ungeklärt ins Abwasser.
Laborpraxis Wasserrecht
Konkrete Regeln für den Lacklaboranten:
• Lack- und Reinigungsreste nicht ungeklärt in den Ausguss geben — auch nicht verdünnte Wasserbasislacke.
• Auffangwannen unter Gebinde und Arbeitsplätzen nutzen.
• Lagermengen und Gefährdungsstufen nach AwSV kennen und einhalten.
• Bei Leckagen: sofort binden (Bindemittel), nicht in Kanalisation spülen.
• WGK-Angabe im SDB kann veraltet sein — maßgeblich ist die amtliche Einstufung; bei Zweifel die amtliche Datenbank des Umweltbundesamtes (Rigoletto) heranziehen. GisChem der BG RCI und der BGHM ist demgegenüber eine Gefahrstoff-Datenbank der Unfallversicherungsträger und für die verbindliche WGK-Einstufung nicht maßgeblich.
Umwelt und Sicherheit
Keinen Bodeneintrag zulassen; wassergefährdende Reste als Sonderabfall entsorgen (Einzelregeln siehe Laborpraxis Wasserrecht).
Merksatz
WHG schützt Gewässer; AwSV regelt Anlagen. WGK 1 schwach / 2 deutlich / 3 stark; ohne Nachweis gilt WGK 3. Abwasser nur als Indirekteinleiter nach Satzung, Reste als Sonderabfall.
- Brock/Groteklaes/Mischke, Lehrbuch der Lacktechnologie
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- AwSV — Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Übungsblatt Ü-174
Prüfen, ob es sitzt.
1. Erklären Sie die Wassergefährdungsklassen nach AwSV und was gilt, wenn ein Stoff nicht eingestuft ist.
Musterlösung anzeigen
2. In einem Wasserschutzgebiet lagern drei Fässer à 200 L eines wassergefährdenden Reinigers. In Schutzgebieten muss das gesamte lagernde Volumen zurückgehalten werden können (100 %). Welches Rückhaltevolumen muss die Auffangwanne mindestens haben?
Musterlösung anzeigen
3. Beim Reinigen einer Wasserlack-Anlage fällt lösemittelarmes Spülwasser an. Wie gehen Sie damit um?