Alle Tafeln › Kapitel 13 · Recht, Umwelt und Sicherheit
L-170
Sicherheitstechnische Kenndaten
Flammpunkt, Zündtemperatur und Explosionsgrenzen
Prüfungsteil 1A 7.1 · A 10
Flammpunkt
Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der sich über der Flüssigkeit ein durch eine Zündquelle entzündbares Dampf-Luft-Gemisch bildet. Gemessen wird im geschlossenen Tiegel — je nach Temperaturbereich nach Abel-Pensky oder Pensky-Martens. Ein niedriger Flammpunkt weist auf eine höhere Neigung zur Bildung entzündbarer Dampf-Luft-Gemische bei niedrigeren Temperaturen hin; die tatsächliche Brandgefahr hängt zusätzlich von Menge, Freisetzung, Lüftung und Zündquellen ab.
Explosionsgrenzen
Untere (UEG) und obere Explosionsgrenze (OEG) begrenzen den Konzentrationsbereich, in dem ein Dampf-Luft-Gemisch zündfähig ist. Unterhalb der UEG ist das Gemisch zu mager, oberhalb der OEG zu fett. Auch relativ geringe freigesetzte Lösemittelmengen können unter ungünstigen Bedingungen zu explosionsfähigen Konzentrationen führen; entscheidend sind Stoff, Freisetzungsrate, Raumvolumen und Lüftung.
Zündtemperatur
Die Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, an der sich das Gemisch von selbst entzündet — ohne offene Flamme oder Funken. Die Zündtemperatur ist eine wichtige sicherheitstechnische Kenngröße; die Auswahl der Temperaturklasse elektrischer Betriebsmittel erfolgt anhand der einschlägigen Ex-Einteilung und der maximal zulässigen Oberflächentemperatur.
Einstufung und Kennzeichnung
Die frühere „Verordnung über brennbare Flüssigkeiten“ (VbF) mit den Gefahrklassen A I / A II / A III / B ist außer Kraft. Heute werden entzündbare Flüssigkeiten nach dem CLP-Recht in die Kategorien 1 bis 3 eingestuft: Kategorie 3 bei einem Flammpunkt von 23 bis 60 °C, Kategorie 1 und 2 bei einem Flammpunkt unter 23 °C — hier entscheidet zusätzlich der Siedebeginn (Kategorie 1: höchstens 35 °C, Kategorie 2: darüber). Für den Transport werden sie nach Gefahrgutrecht (ADR) mit Verpackungsgruppen versehen.
Umwelt und Sicherheit
Explosionsgeschützte Ausrüstung und ausgewiesene Ex-Zonen einhalten, Behälter und Anlagen erden (elektrostatische Aufladung vermeiden), Zündquellen fernhalten und gut lüften. Lagermengen und die zulässigen Zusammenlagerungen beachten; Lösemittelreste als Sonderabfall entsorgen.
Rohstoffbeispiel: was ein niedriger Flammpunkt bedeutet
Ein Lösemittel mit einem Flammpunkt deutlich unterhalb der Raumtemperatur — Aceton liegt bei etwa −18 °C, Ethylacetat bei etwa −4 °C — bildet schon im offenen Gebinde bei normaler Hallentemperatur ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch. Nach CLP sind beide als leicht entzündbar eingestuft (Kategorie 2: Flammpunkt unter 23 °C und Siedebeginn über 35 °C; läge der Siedebeginn bei höchstens 35 °C, wäre es sogar Kategorie 1). Praktische Folge im Labor: nur in geerdeten, dicht schließenden Gebinden lagern, im Abzug oder unter Absaugung dosieren, Zündquellen fernhalten und die zulässigen Lagermengen im Arbeitsraum einhalten. Für die Prüfung wichtig ist die Übertragung auf das Gemisch: Der tabellierte Flammpunkt gilt für den Reinstoff. Der Flammpunkt eines Lösemittelgemischs lässt sich nicht einfach aus den Flammpunkten der Einzelkomponenten bestimmen — er ist eine Eigenschaft des gesamten Dampf-Flüssigkeits-Gleichgewichts und hängt von der Zusammensetzung ab.
Leichtflüchtige Komponenten können den Flammpunkt stark beeinflussen; die Aussage, die leichtflüchtigste Komponente bestimme ihn, ist als allgemeine Regel jedoch zu pauschal. Für die sicherheitstechnische Beurteilung sind Messwerte am konkreten Gemisch oder geeignete validierte Berechnungen maßgeblich.
Fertiglack-Beispiel: offenes Rühren im Ansatzbehälter
Wird ein lösemittelhaltiger Lack im offenen Behälter mit dem Dissolver aufgerührt, vergrößert die bewegte Oberfläche die Verdunstung erheblich. Im Kopfraum des Behälters und in der Zone unmittelbar darüber kann die Dampfkonzentration dann rasch die untere Explosionsgrenze überschreiten — und weil Lösemitteldämpfe meist schwerer als Luft sind, sammeln sie sich zusätzlich in Bodennähe, in Gruben und in Vertiefungen. Daraus folgt die Maßnahmenkette: Absaugung direkt am Entstehungsort, explosionsgeschützte Rührwerke und Betriebsmittel in der ausgewiesenen Ex-Zone, Erdung von Behälter und Rührwerk gegen elektrostatische Aufladung, und Gebinde nach der Entnahme sofort wieder verschließen. Der Flammpunkt sagt, ab wann es kritisch werden kann; ob es tatsächlich kritisch wird, entscheiden Oberfläche, Menge, Lüftung und Zündquellen.
Merksatz
Flammpunkt = ab wann entzündbares Gemisch (Zündquelle); Zündtemperatur = Selbstentzündung an heißer Fläche; UEG/OEG = zündfähiger Bereich. VbF überholt → heute CLP-Kategorien 1–3 und ADR. Der Flammpunkt eines Gemischs ist eine Eigenschaft des gesamten Dampf-Flüssigkeits-Gleichgewichts und nicht aus den Einzelflammpunkten ableitbar — maßgeblich ist der Messwert am Gemisch.
- Brock/Groteklaes/Mischke, Lehrbuch der Lacktechnologie
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- ADR — Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- DIN EN ISO 2719
- DIN EN ISO 13736
- DIN EN 1839
- DIN EN 14522
Übungsblatt Ü-170
Prüfen, ob es sitzt.
1. Unterscheiden Sie Flammpunkt, Zündtemperatur und Explosionsgrenzen.
Musterlösung anzeigen
2. In einem Raum von 50 m³ verdunstet ein Lösemittel (Molmasse 58 g/mol, UEG 1,2 Vol.-%). Wie viel Masse Lösemittel genügt, um die untere Explosionsgrenze zu erreichen? (molares Volumen 24 L/mol)
Musterlösung anzeigen
3. Ein Lösemittel hat einen Flammpunkt unter 0 °C. Welche Maßnahmen ergreifen Sie bei Lagerung und Verarbeitung, und wie ordnet das heutige Recht solche Stoffe ein?